Hinweisgeberschutz

Link zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebersystem

In diesem Meldesystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, dass unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betreffen.

Meldungen, die sich auf Sachverhalte in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beziehen oder auch von Hinweisgebenden innerhalb der Europäischen Union erkannt werden, können außerdem bei externen Meldestellen abgegeben werden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier .